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2.2.3. Alle Mitarbeiter informieren

Auch diejenigen, die nicht an der Workshoparbeit teilnehmen, sollten über die Durchführung der Workshops informiert werden. Das erfolgt durch die Ergebnisprotokolle (siehe Verfahrensregel "1.4.7. Alle Betroffenen informieren“). Durch Informationen über Verlauf und Zwischenergebnisse werden alle Mitarbeiter zu Beteiligten.

Damit werden vorsorglich auch Widerstände bei den nicht unmittelbar an der Gruppenarbeit Beteiligten abgebaut, die sonst bei den zu erwarteten Veränderungen aus Angst oder zumindest Unkenntnis entstehen könnten.


Reflexionsfrage: Welche Wege erscheinen Ihnen in Ihrem Unternehmen am besten geeignet, um alle Mitarbeiter über die Workshops zu informieren?

Es bietet sich an, dass Sie sich bei den Reflexionsfragen kurze Notizen auf einem extra Zettel anlegen, damit Sie die für Sie wichtigen Inhalte später schnell griffbereit haben.