Navigation überspringen

2.3.2. Aufgaben des Moderators

Zur Vorbereitung und Durchführung der Workshops sollte der Moderator:

  • mit der Betriebsleitung und den Vorgesetzten sowie mit den Betroffenen die Teilnehmer auswählen.
  • die Workshoptreffen einberufen und die erforderlichen Arbeitsschritte in der notwendigen Reihenfolge (Tagesordnung) sichern.
  • den Teilnehmern die Arbeitsschritte und die Regeln der Workshops einführend und später begleitend erläutern, begründen und sie durchsetzen.
  • in der Diskussion sichern, dass sich alle Teilnehmer aktiv beteiligen und erforderlichenfalls zu dominante Teilnehmer bremsen, ohne aber nützliche Beiträge zu unterdrücken.
  • helfen, die Doppelrolle des teilnehmenden Vorgesetzten einerseits als gleichberechtigter Teilnehmer der Workshops, andererseits aber als weisungsberechtigter Vorgesetzter bei der Unterstützung und Umsetzung der Maßnahmen zu trennen.

Zur Nachbereitung der Workshops sollte der Moderator sicherstellen, dass:

  • ein Ergebnisprotokoll von jedem Workshoptreffen inklusive der nächsten Aufgaben erstellt wird. Diese Protokolle bestimmen die Tagesordnungen der nächsten Workshoptreffen mit.
  • die Zustimmung der Gruppe zum Inhalt des Ergebnisprotokolls eingeholt wird,
  • das Ergebnisprotokoll auch anderen Mitarbeitern im Betrieb zugänglich gemacht wird.
  • die protokollierten Festlegungen und Aufgaben im weiteren Vorgehen kontrolliert und gesichert werden.